Gutachten zu Schäden an Gebäuden

Schäden an Gebäuden können unterschiedliche Ursachen haben. Feuchtigkeit, Risse, Verformungen oder Schäden an Bauteiloberflächen sind häufig nur das sichtbare Erscheinungsbild. Für eine fachliche Beurteilung sind deshalb die Konstruktion, die verwendeten Materialien, bauphysikalische Zusammenhänge sowie Planung und Ausführung zu betrachten.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ untersuche und bewerte ich Schadensbilder. Je nach Aufgabenstellung werden Ursachen und Zusammenhänge ermittelt, der festgestellte Zustand dokumentiert und erforderliche Maßnahmen zur Instandsetzung fachlich eingeordnet.

Meine gutachterliche Tätigkeit umfasst Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Schiedsgutachten und gutachterliche Stellungnahmen

Art und Umfang der Untersuchung richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung. Festgestellte Schäden werden dokumentiert, technisch bewertet und hinsichtlich ihrer Ursachen und Zusammenhänge untersucht. Soweit es die Aufgabenstellung erfordert, werden auch Möglichkeiten der Instandsetzung und die hierfür zu erwartenden Kosten betrachtet.

Gerichtsgutachten

Der gerichtliche Auftrag ist für mich mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Ich erfülle ihn unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch. Dazu gehört für mich auch, die Grenzen meines Fachgebiets zu kennen und einzuhalten.

Privatgutachten & gutachterliche Stellungnahmen

Gemeinsam mit dem Auftraggeber kläre ich zunächst, worum es tatsächlich geht und welches Ziel erreicht werden soll. Daraus ergibt sich, welche fachlichen Untersuchungen und Bewertungen erforderlich und sinnvoll sind. Ist ein Rechtsanwalt beteiligt, ist die Abstimmung untereinander ein wichtiger Teil dieses Prozesses.

Mir ist dabei wichtig, nicht mehr zu untersuchen als notwendig, sondern die Fragestellung klar einzugrenzen und lösungsorientiert auf eine Klärung hinzuarbeiten.

„Eine gute gutachterliche Beratung beginnt für mich mit der richtigen Fragestellung.“

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten kann helfen, eine fachliche Streitfrage schnell und verbindlich zu klären, ohne sie vor Gericht austragen zu müssen.

Zwei Parteien können vereinbaren, die fachliche Beurteilung einer Sachverständigen zu einer bestimmten Fragestellung als verbindlich anzuerkennen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Uneinigkeit über die Ausführung oder Qualität einer Bauleistung, die Ursache eines Schadens oder die erforderlichen Maßnahmen zu dessen Beseitigung besteht.

Voraussetzung ist, dass sich beide Seiten vorab auf die zu klärende Fragestellung und die verbindliche Beurteilung durch mich verständigen.

Tätigkeitsfelder

Feuchte- und WasserschädenSchimmel und mikrobieller BefallRisse und VerformungenAbdichtungen und erdberührte BauteileDächer und FassadenFenster und AußentürenBauphysikalische FragestellungenAbweichungen bei der BauausführungHochwasser- und FlutschädenSanierung und Instandsetzung

Haben Sie Fragen zu Ihrem Anliegen?

Bei Fragen zu Schäden an Gebäuden oder einer gutachterlichen Beurteilung können Sie mich gerne kontaktieren. In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und die mögliche Aufgabenstellung. Wählen Sie einen Termin in meinem Online-Kalender oder rufen Sie mich an.